Leitfaden zur Erfassung eines Akts

1. Grundregeln

  • Alle von einem Benutzer in einem Akt erfassten Elemente werden vorerst lokal auf der Station durch die "Java"-Anwendung abgespeichert.
     
  • Die Erfassung dieser Daten ist nur im Modul "Akten" unter dem Menü "Dossier Vorprojekt" mit einem Klick auf den Knöpfen   möglich ...
    Verlassen Sie Anwendung ohne es zu tun, verlieren Sie alle erfassten Daten.
     
  • Eine zwischenbezirkliche oder zwischengemeindliche Mutation wird in einem einzigen Akt erfasst. Man erteilt ihm die IdentDN der hauptsächlich betroffenen Gemeinde. Man kann dann in diesem Akt jedes beliebige Grundstück des Kantons einfügen.
     
  • Ist ein Akt "VGA validiert", kann sein Urheber den AV-Beschrieb nicht mehr ändern. Er kann hingegen das Eigentum und die Grundrechte bis zur Abgabe des Verbales beim GB weiterhin anpassen.

    Unter Beachtung dieser Grundregeln können Sie  ein Dossier öffnen

 

Nachgeführt am Freitag 22. Februar 2019

 

 

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Herausgegeben vom Amt für Vermessung und Geomatik                                                             
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