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DEM VGA VORBEHALTENENE AKTIONEN
Gewisse Aktionen sind dem VGA vorbehalten und müssen beantragt
werden:
Nachführung:
- Einfügen / Fusion von Bezirken
und/oder Gemeinden
- Verwaltung der
Numerierungsbereiche
- Einfügen neuer Lokalnamen
- Einfügen neuer
Ortsbestimmungen
- Einfügen neuer Ortschaften
Neue Katastrierung:
- Der Beschrieb von Liegenschaften einer Neuvermessungen (NV) oder der Numerisierungen einer Gemeinde, oder eines Teilloses, wird mit einem Verschnittprogramm ab der BDMO gemacht. Für diese Aktion ist das VGA zu kontaktieren.
Am Freitag, dem 8. November 2012 herausgegeben
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