DEM VGA VORBEHALTENENE AKTIONEN

Gewisse Aktionen sind dem VGA vorbehalten und müssen beantragt werden:

Nachführung:

  • Einfügen / Fusion von Bezirken und/oder Gemeinden
  • Verwaltung der Numerierungsbereiche
  • Einfügen neuer Lokalnamen
  • Einfügen neuer Ortsbestimmungen
  • Einfügen neuer Ortschaften

Neue Katastrierung:

  • Der Beschrieb von Liegenschaften einer Neuvermessungen (NV) oder der Numerisierungen einer Gemeinde, oder eines Teilloses, wird mit einem Verschnittprogramm ab der BDMO gemacht. Für diese Aktion ist das VGA zu kontaktieren.


Am Freitag, dem 8. November 2012 herausgegeben

 

 

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Herausgegeben vom Amt für Vermessung und Geomatik                                                             
Kontakt
: Sebastien.Baudin@fr.ch +41 26 305 35 60