Gebrauchsanweisung für die Online-Pläne des Kantons Freiburg
Beglaubigte Auszüge
Beglaubigte Auszüge aus den Geobasisdaten der amtlichen Vermessung (Art. 37 VAV) können bei einer patentierten Ingenieur-Geometerin, resp. einem patentierten Ingenieur-Geometer bestellt werden.