Gebrauchsanweisung für die Online-Pläne des Kantons Freiburg
Plan der amtlichen Vermessung (MO)
Darstellung: | Rechtsgültiger Zustand der Liegenschaften und Objekte gemäss der „Weisung über die Darstellung des Plans für das Grundbuch“. Der Plan ist nur farbig verfügbar. |
Sprache: | Der „Plan der amtlichen Vermessung“ (Plankopf, nicht der Inhalt) ist in französisch- oder in deutschsprachiger Version verfügbar. |
Planinhalt: | Alle AV-Daten (DM01) gemäss AV-Legende inklusive den kantonalen Mehranforderungen (Dienstbarkeiten gemäss Plan, siehe Art. 23 Abs. 1 AVG) mit den projektierten Objekten. |
Stand der AV: |
Wir unterscheiden zwischen den rechtsgültigen Grundstücken und SDR („In der BDMO und im eidg. GB“, „In der BDMO und im kant. GB“, „GZ-ÜK (digitalisiert)“, „MFA-MFN (digitalisiert)“ und „MCA (digitalisiert)“) und den
projektierten Grundstücken und SDR („In der BDMO“, „In Verifikation“, „GZ-BA (digitalisiert)“, „Mutation im GB“).
--- Die digitalisierten Perimeter (= Ersatzprodukt) sind mit rosa Punkten versehen. Der Inhalt dieser Perimeter weist eine reduzierte Genauigkeit auf. |
Formate: | A4 und A3 (Hoch-, Querformat). Grössere Formate müssen beim VGA oder einem patentierten Geometer bestellt werden. |
Massstab: | Gemäss der „Weisung über die Darstellung des Plans für das Grundbuch“ (Kapitel 1.5.1.). Die manuelle Wahl des Massstabs bleibt möglich. |
Plankopf: | Name des Produkts „Plan für das Grundbuch“; Logo des Staats Freiburg; Name des verantwortlichen Amts „Amt für Vermessung und Geomatik“; Gemeinde; Sektor; Grundstück-Nr. (max. 5); Massstab; Datum; Nordpfeil; Auftragsnummer, Information projektierte Projekte und den Link für die Legende. |
Legende: | Gemäss www.cadastre.ch/legende + projektierte Objekte gemäss kantonaler Darstellung (siehe nachfolgender Punkt). |
Projektierten Objekte: | Die projektierten Grundstücke sind mit roten Grenzen und Nummern aufgeführt. Sie sind nicht rechtskräftig. Projektierte Gebäude sind rot schraffiert. Sie weisen eine reduzierte Genauigkeit auf. |
Planbeispiele: |
Beispiel 1: Plan der amtlichen Vermessung
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Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nachführungspflicht!
Weitere Hinweise finden Sie im VGA-Express Nr. 2018 / 03.