Gebrauchsanweisung für die Online-Pläne des Kantons Freiburg
Häufig gestellte Fragen
Kann ich diesen Plan für Baubewilligungsgesuche verwenden ?
Vereinfachtes Verfahren (Art. 85 RPBR)
Der automatisch generierte Plan geniesst keinen öffentlichen Glauben. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass er (wie auch ein mit Hilfe des Geodatenportals erstellter Plan) als Planbeilage für Baubewilligungsgesuche nach dem vereinfachten Verfahren als genügend erachtet werden kann.
Ordentliches Verfahren (Art. 84 RPBR)
Der «Katastersituationsplan» als Planbeilage für Baubewilligungsgesuche nach dem ordentlichen Verfahren muss von einer patentierten Ingenieur-Geometerin/einem patentierten Ingenieur-Geometer Ihrer Wahl erstellt werden (siehe auch das Bauhandbuch).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BRPA unter „Baubewilligung“.