Gebrauchsanweisung für die Online-Pläne des Kantons Freiburg

Plan des Grundbuchs (GB)

Darstellung: Rechtsgültiger Zustand der Liegenschaften und Objekte gemäss der „Weisung über die Darstellung des Plans für das Grundbuch“. Der Plan ist schwarz/weiss oder farbig verfügbar.
Sprache: Der „Plan des Grundbuchs“ (Plankopf, nicht der Inhalt) ist in französisch- oder in deutschsprachiger Version verfügbar.
Planinhalt: Alle AV-Daten (DM01) gemäss AV-Legende inklusive den kantonalen Mehranforderungen (Dienstbarkeiten gemäss Plan, siehe Art. 23 Abs. 1 AVG), ohne die projektierten Objekte.
Stand der AV: Nur die numerisch vorhandenen Liegenschaften und SDR folgender Status sind auf dem Plan für das GB vorhanden:

  • „In der BDMO und im eidg. GB“;
  • „In der BDMO und im kant. GB“.
Formate: A4 und A3 (Hoch-, Querformat). Grössere Formate müssen beim VGA oder einem patentierten Geometer bestellt werden.
Massstab: Gemäss der „Weisung über die Darstellung des Plans für das Grundbuch“ (Kapitel 1.5.1.). Die manuelle Wahl des Massstabs bleibt möglich.
Plankopf: Name des Produkts „Plan für das Grundbuch“; Logo des Staats Freiburg; Name des verantwortlichen Amts „Amt für Vermessung und Geomatik“; Gemeinde; Sektor; Grundstück-Nr. (max. 5); Massstab; Datum; Nordpfeil; Auftragsnummer, Information projektierte Projekte und den Link für die Legende.
Legende: Gemäss www.cadastre.ch/legende
Hinweistext: „Sämtliche Daten sind nicht rechtsverbindlich“.
Planbeispiele: Beispiel 1: Plan für das Grundbuch
  • A4, Hochformat, schwarz/weiss, französischsprachige Version
  • „In der BDMO und im eidgenössischen GB“
Beispiel 2: Plan für das Grundbuch
  • A4, Querformat, farbig, deutschsprachige Version
  • „In der BDMO und im kantonalen GB“


Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nachführungspflicht!

Weitere Hinweise finden Sie im VGA-Express Nr. 2018 / 03.